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Die Couch der

Psychoanalyse

S. Freud - Museum

Berggasse 19

Wien

Richtlinien für Heilpraktiker

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.

Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz. Beim modernen Heilpraktikerberuf kann unterschieden werden nach der Neufassung des Psychotherapeutengesetzes in den allgemein praktizierenden Heilpraktiker und den 1993 eingeführten Heilpraktiker mit Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie.

Diplom-Psychologen, die keine Psychologischen Psychotherapeuten sind, können in vielen Bundesländern in einem vereinfachten Verfahren nach Aktenlage die eingeschränkte Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie erhalten.

Auf Länderebene hat sich bisher kein einheitliches Meinungsbild hinsichtlich der Tätigkeitsbezeichnung für psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker herauskristallisiert. Nach einer zwischen den Bundesländern abgestimmten Auffassung gibt es hier mehrere Möglichkeiten der Bezeichnung:

  • Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)
  • Psychotherapie (gem. Heilpraktikergesetz)
  • Heilpraktiker (eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie)
  • Heilpraktiker (Psychotherapie)
  • Psychotherapeutischer Heilpraktiker
  • psychologischer Berater (HeilprG)
Informationszentrum Psychotherapie e.V. Berlin
Orientierung zur Wahl einer geeigneten Therapieform
Mehringdamm 114, 10965 Berlin
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Tel. 030 - 32 70 91 37
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