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Die Couch der

Psychoanalyse

S. Freud - Museum

Berggasse 19

Wien

Wer darf Psychotherapie ausüben?

Psychologischer Psychotherapeut

Psychologischer Psychotherapeut ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt. Bei einem Psychologischen Psychotherapeuten handelt es sich um einen Psychologen, der sich nach abgeschlossenem Psychologiestudium auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet hat.

Für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind folgende psychotherapeutische Verfahren zugelassen:

- Psychoanalyse,
- Analytische Psychotherapie,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- Verhaltenstherapie.

Seit dem 16. März 2002 sind auch die Gesprächspsychotherapie und seit
14. Dezember 2008 auch die Systemische Therapie als wissenschaftliche Verfahren anerkannt, die Kosten werden aber z. Zt. noch nicht von den gesetzlichen Krankennkassen übernommen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz  gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) voraussetzt. Die Ausbildung richtet sich auf Basis des Psychotherapeutengesetzes nach der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten".

Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut hat sich nach einem abgeschlossenem Hochschulstudium der Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder seltener der Medizin auf dem Gebiet der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche weitergebildet und spezialisiert.

Mit einer Approbation durch die zuständigen Behörden der deutschen Bundesländer wird den entsprechenden Personen die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erteilt. Sie dürfen dann psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen, nicht aber bei Erwachsenen behandeln.

Psychiater

Psychiater ist ein Arzt mit psychiatrischer Facharztausbildung.

Das Fachgebiet des Psychiaters ist die Psychiatrie und Psychotherapie und überschneidet sich inhaltlich mit dem Tätigkeitsfeld des Psychologischen Psychotherapeuten sowie mit anderen medizinischen Fachgebieten wie der Psychosomatik oder der Neurologie. Im Unterschied zum Psychologischen Psychotherapeuten kann der Psychiater auch Medikamente bei psychischen Erkrankungen verordnen. Der Psychiater kann also medizinisch und psychotherapeutisch behandeln.

Ärztlicher Psychotherapeut

Ärztliche Psychotherapeuten sind Ärzte mit abgeschlossenem Medizinstudium und Fachärzte mit Zusatzausbildung in einem der von den Krankenkassen zugelassenen Therapieverfahren wie

- Psychoanalyse,
- Analytische Psychotherapie,
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
- Verhaltenstherapie.

Dipl.-Psychologe, Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie

Psychotherapie kann auch im Rahmen der Berufstätigkeit als Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) ausgeübt werden. Die Erteilung der Erlaubnis für Heilkunde, beschränkt auf Psychotherapie, erfolgt für Dipl.-Psychologen i. d. R. ohne extra Überprüfung, nach Aktenlage.

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie kann Elemente diverser Psychotherapieschulen anwenden, beispielsweise Elemente der

- Psychoanalyse,
- Verhaltenstherapie,
- Systemischen Therapie,
- Gesprächstherapie,
- Gestalttherapie oder
- Neurolinguistischen Programmierung.

Das Therapieangebot der Heilpraktiker (Psychotherapie) richtet sich in aller Regel an Selbstzahler und Privatversicherte mit entsprechender Leistungsvereinbarung in ihrem Versicherungsvertrag, da Heilpraktiker keine Kassenzulassung erhalten.

Informationszentrum Psychotherapie e.V. Berlin
Orientierung zur Wahl einer geeigneten Therapieform
Mehringdamm 114, 10965 Berlin
Barbarossa Str. 65, 10781 Berlin
Tel. 030 - 32 70 91 37
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